Fort Hahneberg - Ein Baudenkmal unter Naturschutz
Am 5. November 1991 wurde der Status eines Baudenkmales nach Landesrecht für Fort Hahneberg durch die Eintragung in der Berliner Denkmalliste offiziell. Am 22. Juli 2009 wurden das Fort Hahneberg und Teile seines Glacis zusätzlich unter Naturschutz nach Europäischem Recht gestellt. Beide Eigenschaften haben ihre Berechtigung, aber können sich auch gegenseitig ausschließen.
Bauliche Anlagen zu errichten oder zu verändern ist in einem Naturschutzgebiet untersagt. Ein Eigentümer ist verpflichtet, das Denkmal instand zu halten oder vor Gefährdungen zu schützen. Wo ist die Instandhaltung des Denkmales aus Sicht des Naturschutz noch Sicherung, wo beginnt aus Sicht des Naturschutzes die Veränderung?